Bürgermeister
Der Bürgermeister wird vom Gemeinderat gewählt. Er muss nicht dem Gemeinderat angehören, jedoch die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und in den Gemeinderat wählbar sein. Seine Funktionsdauer beginnt mit der Angelobung und endet, sofern nicht eine Zurücklegung der Funktion erfolgt, mit der Angelobung des neuen Bürgermeisters.
Mag. Georg Preßler
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8583 Edelschrott
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